Seit ihrer Gründung existiert die Christengemeinschaft dank der freiwilligen Zuwendungen ihrer Mitglieder und Freunde. Die Christengemeinschaft macht keinen Gebrauch von ihrer Möglichkeit, als Körperschaft des öffentlichen Rechtes (KdöR) Kirchensteuern zu erheben.
Wer ihr Wirken ermöglichen will, gibt regelmäßig (meist monatlich) einen Beitrag nach verantwortlicher Selbsteinschätzung. Die Höhe der finanziellen Unterstützung dürfen Sie danach bemessen werden, was Ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse hergeben und was Ihnen die Arbeit der Christengemeinschaft „wert“ ist.
Über ihren Bedarf und die Verwendung der Mittel berichtet die Gemeinde alljährlich.
Spenden an die Christengemeinschaft lassen sich aufgrund ihres Status als gemeinnützige öffentliche Körperschaft steuerlich absetzen. So erhalten Sie für Ihre Spende bis Ende Februar des neuen Jahres eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.
Herzlichen Dank für Ihre Spende!
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